Der mittlerweile einjährige Stillstand im Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Schachbund und Dirk Jordan wird noch eine Weile dauern. Seit Sommer 2019 prüft die Staatsanwaltschaft Dresden, ob sie Klage gegen den Schachverkäufer und -organisator aus Dresden erhebt. „Die Ermittlungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen“, teilt die Behörde jetzt auf Anfrage dieser Seite mit.
Der Staatsanwaltschaft liegt eine Anzeige des Schachbunds gegen Jordan wegen „Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr“ vor. Im Sommer 2019 hatten die Ermittler mehrere Objekte Jordans durchsuchen lassen und Vermögenswerte sichergestellt (wir berichteten), ein „Vermögensarrest“, der bewirken soll, dass keine Werte dem Zugriff der Strafverfolger entzogen werden.
Vor dem Landgericht Dresden landete derweil das zivilrechtliche Verfahren des DSB gegen Jordan und die Vereine „Ran ans Brett“ sowie „64 Felder“ in einer Warteschleife. Die Versuche von Richter Gerd Dück, beide Seiten zu einer Einigung zu bewegen, fruchteten nicht. Ein Vergleichsangebot Jordans lehnte der DSB ab, dann lehnte Jordan ein Vergleichsangebot des DSB ab (wir berichteten), danach kehrte Funkstille ein. Angesichts fehlender Kompromissbereitschaft der Parteien setzte Dück das Verfahren im November 2019 aus. Jetzt will er abwarten, wie das Strafverfahren ausgeht. Und das, siehe oben, ruht.
Vielleicht wird die zukünftige DSJ e.V ein Haifischbecken ehemaliger DSB Mitarbeiter damit der DSJ e.V keine Erfahrung verloren geht.