April 19, 2024

OFFENE ANTWORT AUF DEN OFFENEN BRIEF VON HERRN OSSI WEINER

Oder: Zum Fischen im Trüben und wie angele ich mir einen Rüffel?

Liebe Schachfreunde, sehr geehrter Herr Weiner,

Wir kennen uns nicht persönlich, weshalb mich ihr rigoroser Stil meiner Person gegenüber überrascht. Persönlich pflege ich lieber den direkten Austausch von Meinungen. Dies lässt den anderen immer Raum zur Erwiderung und uns selbst die Möglichkeit, unsere eigene Meinung direkt zu hinterfragen, bevor Unwahrheiten via Internet in die Welt gesetzt werden. Persönlich wie menschlich kann ich Ihnen diesen Stil mehr empfehlen, als das unsägliche Schreiben diverser Internetbeiträge. Ich reagiere nur darauf, weil ihr“ Offener Brief“ viel Unwahres und viel Unsinn enthält. Insbesondere gegenüber Ralf Chadt-Rausch erheben sie schwere, juristisch verwertbare Vorwürfe, die nicht unerwidert stehenbleiben können und dürfen.

Mit dieser offenen Antwort biete ich ihnen a) die Option sich richtig zu informieren, b) vor der Eröffnung juristischer Formalien diese Anschuldigungen öffentlich zurückzunehmen und c) den direkten persönlichen Austausch an, wie es sich eigentlich gehört.

Zudem nutzen sie offensichtlich dienstliche Unterlagen, wie die Ihnen sicherlich vorliegenden Schriftwechsel der Anwälte und Gerichte. Damit ist es fragwürdig, ob sie diesen Brief legitimer Weise als Privatperson oder als Angestellter des DSB schreiben. In beiden Fällen wären sie wie ich auch befangen und kein objektiver Beurteiler der Sachlage!

Zur Sachlage Der DSB befindet sich in einem laufenden Rechtsstreit mit Dirk Jordan und anderen Vereinen mit den Vorwürfen zur Korruption, Untreue und Vorteilsnahme. Normaler Weise sollte mach sich bei solch laufenden Verfahren zurückhalten. Sollte man den Prozess verlieren, drohen ansonsten Folgeschäden wie Klagen zur üblen Nachrede und Rufschädigung. Die Rechtslage ist alles andere als einfach oder klar. Fakt ist, dass der DSB seine erste Klageschrift nach Aufforderung durch das Gericht nachbessern musste zur Darlegung der Klagezulassung. Allein dies ließe sich als schlechtes Omen interpretieren: Die Zurückweisung der Klage.

Angesichts der vielen Meinungen und subjektiven Darstellungen könnte es für alle Schachfreunde interessant sein zur eigenen Urteilsbildung, sich die Historie der DSAM vor Augen zu führen.

Sie begann um 2001/2002 mit der Idee von Dirk Jordan und einen ehrenamtlichen Team vieler Helfer/innen eine nationale Amateurmeisterschaft ins Leben zu rufen. Seitdem engagierte sich mit zunehmenden Erfolg ein Team von 10-15 Personen Jahr für Jahr an zunächst 5, später 6 und dann sieben Turnieren je Jahr mit 2-3 Tagen Dauer. Zu dieser Zeit hieß dieses Turnier noch Ramada-Cup. Der Deutsche Schachbund übernahm später dieses Erfolgsmodell als DSAM. Auch in der neuen Version in der Nach-Dirk-Jordan-Ära findet die DSAM einen Superanklang. Die Idee war also gut und trägt. Ehre wem Ehre gebührt. Genau genommen übergab Dirk Jordan damit sein Copyright und Ideengut an den DSB.

Ihr rechtlicher und verbandlicher Status war aus meiner Sicht nie geklärt. In der Legislatur 2013-2015 bemühten sich die Vizepräsidenten Michael Langer und Michael Woltmann, in der Legislatur 2015-2017 die Vizepräsidenten Pfenning und Chadt-Rausch um die Lösung der formalen Integration der ehedem informell entstandenen DSAM. Anlass waren steuerrechtliche Bedenken hinsichtlich der möglichen Interpretation der DSAM seitens der Finanzbehörden als eine Reiseveranstaltung mit Hotelzwang der Teilnehmer/innen und Verzerrgutscheinen sowie unterschiedliche Honorarsätze für die Schiedsrichter. Nachversteuerung, Zweckbetrieb, Ersätze von Aufwänden in der Geschäftsstelle und Abgrenzung vom gemeinnützigen, ideellen Teil des DSB waren die bestimmenden Themen dieser Zeit.

Drei Modelle wurden diskutiert: a) Vertragliche Vereinbarung DSAM-DSB, b) Gründung eines externen Vereins und eine Kooperationsvereinbarung mit dem DSB, c) Ersätze an den DSB für dessen Leistungen zur Buchung und Abrechnung. Die Modelle a) und b) scheiterten an verschiedenen Widerständen im DSB und AK LV (Arbeitskreis der Landesverbände). Nur c) wurde realisiert. Uns einte alle, die Absicht, das Binnenverhältnis der DSAM / DSB eindeutig aus steuerrechtlichen Gründen zu klären und die Durchführung auf formale Kriterien zu stellen. Meines Wissens wurde Dirk Jordan deshalb auch erst beim BK 2017 zum Beauftragten der DSAM ernannt, hier kann ich mich aber irren um 2-3 Jahre.

Allein diese Konstruktion lässt für das laufende Verfahren wichtige Rückschlüsse zu, u.a. zur Gründung der nunmehr beanstandeten Vereine von
Dirk Jordan. Dies alles lange vor ihrer kurzen Zeit beim DSB als Geschäftsführer der Wirtschaftsdienst GmbH, der die DSAM m.E. eigentlich zuzuordnen wäre.

Fakt ist auch, dass es Zusatzverträge zugunsten von zweckgebundenen Spenden für Kinder- und Jugendprojekte im Schachsport gab, über die mir als Funktionäre des DSB leider nicht informiert wurden. Die Frage, ob mir von Dirk Jordan hier zwingend informiert hätten werden müssen oder eben nicht, mögen die Gericht entscheiden. Besser und moralisch unbestandbar wäre es allemal gewesen, was Dirk Jordan zwischenzeitlich auch klar einräumt. Aber Fehler bleibt Fehler.

Aus den vorliegenden Fakten lässt sich keine persönliche Bereicherung von Herrn Jordan ableiten, Begünstigte der zweckgebundenen Spenden der Hotelkette waren gemeinnützige Vereine. Diese Verträge ausfindig gemacht zu haben, ist das Verdienst Herrn Fenner und Ihnen. Das ist gut so, weil Transparenz ein hohes Gut in einem demokratischen Sportverband ist. Dafür gebührt ihnen Dank. Nur bei der nachfolgenden Interpretation scheiden sich die Gemüter.

Die Reaktion des DSB auf diesen Sachverhalt war, diese Zusatzverträge als Vertragsbruch (welcher Vertrag?) und unrechtmäßig einzuschätzen. In der Folge ergibt sich logisch die Forderung, diese Spenden für den DSB zu vereinnahmen und Dirk Jordan von allen Tätigkeiten für den DSB zu entbinden, einschließlich aller Vereine, in denen er im Vorstand war. Dies wohl ohne Einbeziehung des Bundesrechtsberaters und der Schiedskommission als weitere juristische Expertise bei solchen Vorgängen. Hier lohnt auch ein Blick in die Satzung des DSB. Die Ausgleichsbemühungen der Schachfreunde Ralph Niederhäuser (NRW) und von Peter Eberl (Sprecher AK LV) wurden ignoriert bzw. zurückgewiesen. Es wurde alleinig auf die juristische Ebene gesetzt. Diese wird nun von unabhängigen Gerichten geklärt. Dies sollten wir abwarten.

Zu Ihren Vorwürfen und Anschuldigungen: Soweit zum Fall DSAM: Nun zu ihrer Verschwörungstheorie und falschen Aussagen. Ob wissentlich (weil Ihnen ja wohl die Schriftsätze der Anwälte vorliegen) oder unwissentlich. Falsch bleibt falsch:

a) An der Initiative zu einem außergerichtlichen Vergleich waren weder Ralf Chadt-Rausch noch ich zu keiner Zeit und in keinster Weise beteiligt. Hier agierten Peter Eberl als Sprecher des AK LV und Ralph Niederhäuser als Vermittler. Ich begrüße aber ausdrücklich solche Initiativen, eher den
Ausgleich als den Konflikt zu suchen. Denn wir haben das Dilemma, eines ethisch fragwürdigen Verhaltens eines aktiven und erfolgreichen Schachorganisators und einer fehlenden juristischen Basis für Ansprüche des DSB ihm gegenüber. Dann ist ein Vergleich immer eine gute Lösung.

b) Ebenso waren wir beide zu keiner Zeit an der Ausarbeitung der o.g. Verträge beteiligt, in denen sich Michael Langer in seiner damaligen Funktion und im Auftrag des damaligen Präsidiums zu Recht um eine formale Klärung des DSAM-Status bemühte.

c) Es gibt Hinweise, dass über diese Zusatzverträge zu frühen Zeiten vor 2008/2009, also lange vor unserer aller Zeit als DSB Funktionäre, entweder öffentlich diskutiert oder informiert wurde. Vor allem aber wurden nachfolgende Funktionäre (so auch wir alle) darüber nicht informiert.

Zu Ihren Vorwürfen Ich fordere sie hiermit auf, die erhobenen Vorwürfe gegenüber unseren Personen (Ralf Chadt-Rausch und meiner Person) zur Untreue im Amt zurückzunehmen und zu erklären, deren weitere Verbreitung verbindlich zukünftig zu unterlassen.

Dies gilt auch für die Behauptungen, wir wären in die Verträge oder Ausgleichsbemühungen involviert gewesen.

Alternativ fordere ich Sie auf vorliegende Fakten für ihre Behauptungen zu belegen.

Insbesondere ihre Anwürfe gegenüber Schachfreund Ralph Chadt-Rausch fehlt nicht nur jegliche Grundlage, sondern sind in besondere Weise ehrverletzend. Hier wäre eine persönliche Entschuldigung angebracht. Meinerseits verzichte ich gerne auf eine Entschuldigung ihrerseits und die o.g. Erklärung reicht aus. Ralph Chadt-Rausch gebührt die Solidarität aller ehrenamtlich tätigen Funktionäre im DSB. Ihr Umgang als hauptamtlicher Geschäftsführer mit diesen ehrenamtlich tätigen Funktionären ist weit, weit weg vom Anspruch des DSB als ein Sport- und Sozialverband.

Zur DSAM als Wahlkampfthema: Sie konstruieren aus Hörensagen anderer persönlicher Meinungen und Kommentare und bewusst falschen Darstellungen eine Verschwörungstheorie, dass unsere Kandidatur dazu dient, die Aufklärung im DSAM-Fall zu verhindern.

Im Gegenteil: Wir sind sehr an einer Aufklärung interessiert. Denn a) damit wird uns allen klar, wie durch klare Regelungen solche dem DSB in jedem Fall schadenden Vorfälle zukünftig vermieden werden können, b) das Ehrenamt insgesamt, welches dem DSB maßgeblich trägt, endlich aus diesem NegativImage eines vermeintlichen Skandals, “Geheimverträgen“ und Borwürfen der Selbstbereicherung herauskommt und c) unabhängige externe Gremien darüber befinden was wahr und richtig, oder unwahr und falsch ist.

Zu Recht stellen sie allerdings die Frage, wie ich mit meiner Befangenheit umgehen würde als gewählter Präsident. Denn als Freund von Dirk bin ich in der Tat befangen. Aus diesen Gründen der Befangenheit würde ich die Entscheidungen über alle diese Vorgänge zur DSAM der zuständigen Schiedskommission und dem Rechtsberater übertragen. Diese könnten weitere Expertise dazu ziehen und uns im DSB, also AK LV, Präsidium und Hauptausschuss bzw. Bundeskongress Empfehlungen geben. Das wäre weitestgehend objektiv, formal korrekt und sachlich angebracht. Bei allen Entscheidungen in allen Gremien zum Fall Jordan/DSB werde ich mich enthalten und heraushalten. Denn Freundschaft ist ein hohes Gut. Jegliches Urteil bindet das jeweils amtierende Präsidium die Rechtstitel durchzusetzen. Dies bedeutet aber auch, dass im Falle eines verlorenen Prozesses und hoher Ersatzansprüche der „Siegerpartei“ die Kosten für den DSB auf jene Akteure zurückfallen können, die wider besseres Wissen den Rechtsstreit gesucht haben. Ich würde dies nicht vertreten, weil ich positiv unterstelle, dass wir alle für den DSB aus unserer subjektiven Sicht das Beste wollen. Aber formale Vorgaben könnten dies auch erforderlich machen.

So, Herr Weiner, löst man Befangenheiten auf. Wie jedoch gehen sie mit ihrer Befangenheit um? In der Summe von Vorverurteilungen, einer Anmaßung der Rollen Ankläger und DSB-Richter in einem zu sein und in der Verbreitung falscher Informationen, sind sie sicherlich nicht weniger befangen als ich selbst.

Derzeit gilt die Unschuldsvermutung gegenüber Dirk Jordan. Zudem fehlt mir subjektiv jegliche Ehrenerklärung für sein langjähriges Engagements für die DSB-Meisterschaften, das Breitenschach und den Behindertensport.

Ihr Verhalten und ihr Stil lässt „verbrannte Erde“ und Verletzungen zurück. Wir setzen eher aus Versöhnung und Ausgleich sowie den Respekt miteinander. Sie sind Angestellter des DSB. Klar dürfen und können sie ihre eigene Meinung öffentlich darlegen. Aber sie sollten auch die Rückwirkungen dieser
Darlegungen auf dem Verband beachten und dabei keine dienstlichen Informationsquellen benutzen. Ich empfehle Ihnen hierzu die Erklärungen auf der Webseite des BSV zum Wahlkampf und von Ulrich Krause, mit dem ich gut auskomme, der auch wegen ihres Tuns in eine Bredouille geraten ist. Umgekehrt versuchen andere Schach“freunde“ Kandidaten des anderen Teams anzuschwärzen. So sollten wir die vier Wochen bis zur Wahl nicht weitermachen. Uns eint hoffentlich die Einsicht, dass der DSB die Ausgestaltung seines dauerhaften Ehrenamtes klären muss (Stichwort Ehrenamtspauschale), eine Anerkennungskultur braucht (Ehrenamtsball, evtl. Vergünstigungen im Turnierbetrieb) und die Vorlagen für Beauftragungen, Ausrichter- und Veranstalterverträge aktualisieren sollte, um solche Vorfälle zukünftig zu vermeiden. Das wäre die konstruktive Sicht und sollte von allen Verbandsgremien gemeinsam und intensiv diskutiert werden.

Und wie angeboten: Ich stehe Ihnen persönlich für eine Aussprache zur Verfügung. Kommen sie gerne auf mich zu, dann reden wir mit- statt übereinander.

Uwe Pfenning

 

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