April 24, 2024

30 Jahre Falko Bindrich

Am Mittwoch vergangener Woche hat unser Sport mal wieder ein deutsches Gericht beschäftigt, in diesem Fall das Amtsgericht Charlottenburg. In der Sache „Schachclub 1919 Siegburg e.V. gegen Deutscher Schachbund e.V.“ ging es einmal mehr um die leidige „Unterwerfungserklärung“ bzw. „Spielervereinbarung“, die unter anderem dazu geführt hat, dass Robert Hübner nicht in der zweiten Bundesliga Schach spielen darf, so lange er nicht akzeptiert, dass ihn ein Schiedsrichter anfassen kann.

Die Sache wird seit sieben Jahren mit großem Aufwand betrieben. Leider hat nie jemand die seitdem bei allen Beteiligten angefallenen haupt- und ehrenamtlichen Arbeitsstunden, Anwaltshonorare und Gerichtskosten aufgeschlüsselt. Das Ergebnis wäre erschreckend.

Falko Bindrich beim German Masters 2017, das er gewann. | Foto: Karsten Wieland/DSB

Gerade in Zeiten eines schrumpfenden Bestands und eines brachliegenden Spielbetriebs wirft dieses überflüssige Schauspiel ein Schlaglicht darauf, dass das Schach übervoll ist mit Verwaltern, die sich mit großem Einsatz in Paragrafenreiterei verbeißen, während weit und breit kein identitätsstiftender Gestalter in Sicht ist, der unserem Spiel und seinem Erscheinungsbild den Staub abklopft und dort anknüpft, wo der große Egon Ditt (ein Verwaltungsfachmann ironischerweise) vor 19 Jahren aufgehört hat.

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